NEWS-BLOG VON MANFRED SCHEUCHER, WERBEAGENTUR OÖ
27.04.2025
BETRIFFT DAS BARRIEREFREIHEITS-GESETZ AUCH MEIN UNTERNEHMEN?
Mit 28.6.2025 müssen Websites und Apps digital barrierefrei umgesetzt sein, um das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) oder Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) einzuhalten.
Das Ziel des BFSG ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, kurz EAA, RL 2019/882), um den Binnenmarkt zu stärken und zu einer größeren Verfügbarkeit von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen beizutragen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Es orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Websinhalt (WCAG, 2.2., mind. Stufe AA).
Was zu tun ist und wer davon betroffen ist, sehen Sie im Bericht auf Superweb.at.
Gerne unterstütze ich meine KundInnen dabei!